Lehrlinge brauchen die bestmögliche Unterstützung, insbesondere inmitten der Corona-Krise.
„Lehrlinge brauchen die bestmögliche Unterstützung, auch wenn es ihrem Betrieb gerade nicht so gut geht. Daher verlängern wir die Kurzarbeit für Lehrlinge. Ich bin froh, dass wir gemeinsam diese Maßnahme fortsetzen können“, so Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck als Reaktion auf den Beschluss des Parlaments, die Kurzarbeit für Lehrlinge zu verlängern. Die Kurzarbeit für Lehrlinge ist nur möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Dabei sind mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit, die im Kurzarbeits-Zeitraum ausgefallen ist, für Ausbildung und berufsrelevante Maßnahmen zu nützen. Beträgt die Arbeitszeit im Kurzarbeits-Zeitraum weniger als 80 Prozent, ist am Ende der Kurzarbeit im Durchführungsbericht darzulegen, welche Maßnahmen je Lehrling in welchem Ausmaß stattgefunden haben.
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